Lass deine negativen Schufa-Einträge jetzt löschen!

BGH-Urteil vom 18.12.2025 – wir setzen deine Rechte konsequent durch.

Einmal nicht recht­zeitig gezahlt, jahrelang Nach­teile durch einen schlechten Schufa-Score? Bisher wurden negative Ein­träge bei der Schufa noch bis zu 3 Jahre lang gespeichert, nachdem du deine Schulden bereits bezahlt hattest.

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Rechte von Verbrauchern erheblich: Erledigte SCHUFA-Einträge dürfen nicht mehr pauschal jahrelang gespeichert werden. Entscheidend ist eine Einzelfall-Interessenabwägung – in Härtefällen muss die SCHUFA Einträge vorzeitig löschen.

Befreie dich jetzt von negativen Schufa-Einträgen!

Wir prüfen, ob die weitere Speicherung deiner erledigten SCHUFA-Einträge rechts­widrig oder unver­hältnis­mäßig ist, und setzen deinen Anspruch auf vor­zeitige Löschung außer­gerichtlich durch.

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