Lass deine negativen Schufa-Einträge jetzt löschen!
BGH-Urteil vom 18.12.2025 – wir setzen deine Rechte konsequent durch.
Einmal nicht rechtzeitig gezahlt, jahrelang Nachteile durch einen schlechten Schufa-Score? Bisher wurden negative Einträge bei der Schufa noch bis zu 3 Jahre lang gespeichert, nachdem du deine Schulden bereits bezahlt hattest.
Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Rechte von Verbrauchern erheblich: Erledigte SCHUFA-Einträge dürfen nicht mehr pauschal jahrelang gespeichert werden. Entscheidend ist eine Einzelfall-Interessenabwägung – in Härtefällen muss die SCHUFA Einträge vorzeitig löschen.
Befreie dich jetzt von negativen Schufa-Einträgen!
Wir prüfen, ob die weitere Speicherung deiner erledigten SCHUFA-Einträge rechtswidrig oder unverhältnismäßig ist, und setzen deinen Anspruch auf vorzeitige Löschung außergerichtlich durch.