Lass deine negativen Schufa-Einträge jetzt löschen!

BGH-Urteil vom 18.12.2025 – wir setzen deine Rechte konsequent durch.

Einmal nicht recht­zeitig gezahlt, jahrelang Nach­teile durch einen schlechten Schufa-Score? Bisher wurden negative Ein­träge bei der Schufa noch bis zu 3 Jahre lang gespeichert, nachdem du deine Schulden bereits bezahlt hattest.

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Rechte von Verbrauchern erheblich: Erledigte SCHUFA-Einträge dürfen nicht mehr pauschal jahrelang gespeichert werden. Entscheidend ist eine Einzelfall-Interessenabwägung – in Härtefällen muss die SCHUFA Einträge vorzeitig löschen.

Befreie dich jetzt von negativen Schufa-Einträgen!

Wir prüfen, ob die weitere Speicherung deiner erledigten SCHUFA-Einträge rechts­widrig oder unver­hältnis­mäßig ist, und setzen deinen Anspruch auf vor­zeitige Löschung außer­gerichtlich durch.

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So macht dir ein alter Schufa-Eintrag noch 3 Jahre später das Leben schwer:

  • Kreditantrag abgelehnt wegen negativer Schufa.
  • Keine Ratenzahlung wegen schlechter Schufa.
  • Leasing nicht möglich durch negative Schufa.
  • Wohnung nicht bekommen durch Schufa.
  • Keine Kreditkarte mit schlechtem Schufa-Score.
  • Handyvertrag verweigert dank Schufa.

Neues Urteil stärkt deine Rechte!

Was die Schufa jetzt von dir speichern darf – und was nicht:

  • Du hast aktuell Schulden?
    Die Schufa darf Daten darüber speichern, so lange du diese nicht voll­ständig bezahlt hast.
  • Du hast deine Schulden bezahlt?
    Die SCHUFA darf erledigte Ein­träge nur weiter speichern, wenn dies im Einzel­fall ver­hältnis­mäßig ist. Bei be­sonderer Härte über­wiegt dein Löschungs­interesse – dann be­steht ein An­spruch auf vor­zeitige Löschung.

Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 10.04.2025, Az. 15 U 249/24) hatte die sofortige Löschung bejaht.

Der Bundes­ge­richts­hof hat diese Ent­scheidung mit Urteil vom 18.12.2025 präzisiert: Kein Auto­ma­tismus, aber eine ver­pflichtende Interessen­ab­wägung – mit klaren Löschungs­chancen bei Härte­fällen.

Lass jetzt prüfen, ob deine alten SCHUFA-Einträge vorzeitig gelöscht werden müssen!

Mehr über das Urteil erfahren

Am 10.04.2025 hat das Ober­landes­gericht Köln (OLG) in einem Ur­teil (Akten­zeichen: 15 U 249/24) klar­gestellt: Die bis­herige Praxis der Schufa, erledigte Negativ-Ein­träge erst nach pauschalen Fristen von bis zu 3 Jahren zu löschen, wider­spricht der Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO). Die Schufa darf das Interesse von Banken und Unter­nehmen, möglichst lange zurück­reichende Daten über das Zahlungs­ver­halten eines Ver­brauchers zu bekommen, nicht über dein Interesse stellen, nach dem Begleichen von Schulden wieder ein Leben ohne Ein­schränkungen führen zu können. Deshalb muss sie Einträge unverzüglich löschen, nachdem diese erledigt sind – also nachdem du die jeweiligen Schulden bezahlt hast. Speichert die Schufa solche Daten trotzdem weiter­hin und dir entsteht dadurch ein nach­weis­licher Schaden, sind unter Umständen sogar Schadens­ersatz­ansprüche gegen die Schufa möglich. Für alte Negativ-Einträge, die sich auf von dir längst bezahlte Schulden beziehen, kannst du jetzt die sofortige Löschung verlangen!

Wann liegt ein Härtefall vor?

Ein besonderer Härtefall kann insbesondere vorliegen, wenn durch den erledigten SCHUFA-Eintrag

  • eine Wohnung nicht angemietet werden kann
  • ein existenziell wichtiger Kredit verweigert wird
  • es sich um eine geringe Forderung handelt
  • berufliche oder selbstständige Tätigkeiten beeinträchtigt werden
  • über einen langen Zeitraum ein einwandfreies Zahlungsverhalten besteht

Wir helfen dir, negative Schufa-Einträge zu löschen. Zum Festpreis!

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Egal, wie viele Negativ-Ein­träge über längst bezahlte Schulden die Schufa von dir noch ge­speichert hat: Zum ein­maligen Fest­preis fordern wir die Schufa außer­ge­richtlich zur sofortigen Löschung aller rechts­widrig ge­speicherten Ein­träge auf.

  • Alte Einträge für immer gestrichen
  • Endlich bessere Kreditwürdigkeit
  • Für dich mit wenigen Klicks erledigt

So einfach lässt du negative Schufa-Einträge löschen:

1.

Formular ausfüllen
& Dokumente hochladen

Du füllst unser kurzes Formular aus. Damit be­auf­tragst du uns, deine Rechte bei der Schufa außer­gerichtlich ein­zu­fordern. Die folgenden Doku­mente lädst du ein­fach direkt hoch:

Zahlungs­nach­weise & Selbst­auskunft/ Daten­kopie von der Schufa (wenn vor­handen)

2.

Bequem
online zahlen

Du zahlst bequem online oder per PayPal oder Über­weisung. Nach Zahlungs­eingang fordern wir die Schufa in deinem Namen auf, deine alten be­zahlten Negativ-Einträge zu löschen.

3.

Schufa-Einträge
verschwinden lassen

Sobald die Schufa auf unsere Forderungen reagiert, wirst du von uns darüber informiert. So weißt du sofort Bescheid, wenn deine negativen Schufa-Ein­träge Geschichte sind.

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Schufa weigert sich?

Sollte die SCHUFA nach unserer außergerichtlichen Aufforderung die Löschung ablehnen, prüfen wir auf Basis der BGH-Rechtsprechung, ob ein gerichtliches Vorgehen erfolgversprechend ist. Dafür bekommst du von uns dann ein individuelles Angebot.

Datenkopie: So findest du heraus, was die Schufa von dir speichert.

Du möchtest her­aus­finden, ob die Schufa negative Einträge von dir speichert, die du längst bezahlt hast? Die Schufa muss dir kosten­los eine Kopie aller bei ihr ge­speicherten Daten zu deiner Person zusenden. Schufa-Datenkopie kostenlos anfordern

Deine Schufa-Daten­kopie kannst du nach der Beauftragung bei uns hoch­laden.

 

Deine Vorteile bei Rechtsanwalt Andreas Marc Riedl

Experten für Verbraucherrechte

Unsere Hamburger Kanzlei ist extrem erfahren in der Durch­setzung deiner Rechte als Ver­braucher. Wir bear­bei­ten mehr als 100.000 Fälle im Jahr.

Günstiger Festpreis

Keine versteckten Kosten, kein Abo, kein Kauder­welsch! Unser günstiger Fest­preis umfasst die außer­ge­richt­liche Aus­einander­setzung mit der Schufa von A bis Z.

Echte Anwaltsleistung

Spar dir komplizierte Mus­ter­­schrei­ben. Mit der Auf­forderung durch eine etablierte Hamburger Anwalts­kanzlei machst du der Schufa klar, dass du es ernst meinst.

Mein Team und ich setzen seit über 20 Jahren jeden Tag die Rechte von Verbrauchern gegenüber großen Unternehmen durch – zu einem für jeden erschwinglichen Preis. Weil dein Recht keine Frage des Geldes sein darf!

Rechtsanwalt Andreas Marc Riedl

Jetzt prüfen lassen, ob deine alten
SCHUFA-Einträge vorzeitig gelöscht werden müssen!

Nur ein paar Klicks – wir kümmern uns um den Rest. Wehre dich mit unserer Hilfe gegen Nach­teile durch alte negative Schufa-Ein­träge und fordere die Schufa zur sofortigen Löschung auf!

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Kanzlei für Forderungs & Schadenmanagement
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  • Andreas Marc Riedl | Rechtsanwalt
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  • Bella-Spanier-Weg 5 – Kontor 4 –
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