Lass deine Google-Bewertung jetzt löschen!

Negative Google-Bewertungen schaden dir – wir setzen deine Rechte konsequent durch.

Eine schlechte Google-Bewertung ist schnell geschrieben – aber die Auswirkungen können dich lange begleiten. Nicht selten kommt es vor, dass Unternehmen ohne echten Kontakt bewertet werden, dass Behauptungen von Bewertungen einfach nicht stimmen oder sogar Konkurrenten gezielt falsch bewerten.

Trotzdem steht die Bewertung öffentlich sichtbar bei Google – und beeinflusst, wie potenzielle Kunden dich wahrnehmen.

Wir prüfen, ob ein Löschungsanspruch besteht, und übernehmen die anwaltliche Durchsetzung gegenüber Google und – wenn möglich – auch gegenüber dem Verfasser.

Jetzt Bewertung anwaltlich prüfen lassen!

Lasse nicht zu, dass eine rechtswidrige Bewertung deinem Unternehmen schadet. Wir prüfen, ob du dich dagegen wehren kannst und setzen deine Rechte außergerichtlich durch.

247,50  inkl. 19% USt.

Eine einzelne negative Google-Bewertung kann bereits spürbare Folgen haben:

  • Du verlierst potenzielle Kunden, noch bevor sie dich kontaktieren.
  • Dein Unternehmen wirkt weniger vertrauens­würdig als die Konkurrenz.
  • Dein Ruf wird lang­fristig beschädigt – auch bei eigentlich zufriedenen Kunden.
  • Du erzielst weniger Umsatz trotz gleicher Leistung.
  • Deine Position in der lokalen Google-Suche ver­schlechtert sich.
  • Deine Abschluss­quote sinkt spürbar bei neuen Anfragen.

Gerade in Branchen mit starkem Wettbewerb entscheiden oft wenige Bewertungen darüber, ob sich ein Kunde für dich oder für jemand anderen entscheidet.

Wann du eine Google-Bewertung löschen lassen kannst

Nicht jede negative Bewertung ist automatisch unzulässig. Aber viele Bewertungen sind rechtswidrig – und müssen gelöscht werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • kein echter Kundenkontakt stattgefunden hat
  • unwahre Tatsachen behauptet werden
  • die Bewertung beleidigend oder herabsetzend ist
  • es sich um eine Fake-Bewertung handelt
  • ein Konkurrent oder Dritter ohne echte Erfahrung bewertet
  • eine 1-Stern-Bewertung ohne jeden Bezug abgegeben wurde

Wichtig zu wissen:
Google entfernt solche Bewertungen nicht automatisch.
Die Plattform reagiert in der Regel erst dann, wenn eine klare und juristisch fundierte Beanstandung vorliegt.

Deshalb ist eine saubere Darlegung der Rechtsverletzung entscheidend.

Warum anwaltlich vorgehen?

Viele Anbieter stoßen nur standardisierte Prüfprozesse bei Google an. Das reicht oft nicht aus.

Der entscheidende Unterschied:
Wir begründen den Löschungsanspruch juristisch.

Denn Google haftet nicht schon automatisch, sondern regelmäßig erst dann, wenn die Plattform konkret auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wurde. Genau darauf kommt es an.

Eine anwaltlich formulierte Beanstandung ist regelmäßig deutlich wirksamer als eine einfache Meldung über ein Online-Formular.

Wir helfen dir, deine Google-Bewertung zu löschen. Prüfung und außergerichtliches Vorgehen zum Festpreis!

Festpreis247,50  inkl. 19% USt.

Das ist enthalten:

anwaltliche Prüfung deiner Bewertung

klare Einschätzung deiner Erfolgs­aus­sichten

juristische Bean­stan­dung gegen­über Google

Rückmeldung zum weiteren Vorgehen

Keine versteckten Kosten. Wenn weitere Schritte sinnvoll sind, erhältst du vorher ein separates Angebot.

Unsere anwaltliche Einschätzung

Nicht jede schlechte Bewertung ist löschbar.

Viele Bewertungen wären löschbar – werden aber nicht entfernt, weil sie gegenüber Google nicht präzise genug dargelegt werden.

Entscheidend ist die richtige Begründung. Genau hier liegt der Unterschied.

Wir prüfen insbesondere:

  • ob überhaupt geschäftlicher Kontakt bestand
  • ob der geschilderte Vorgang nachweisbar falsch ist
  • ob die Bewertung Tatsachen oder nur Meinungen enthält
  • ob eine Formalbeleidigung oder Schmähkritik vorliegt
  • ob ein Eilverfahren sinnvoll ist

So einfach lässt du deine Google-Bewertung löschen:

1.

Formular ausfüllen
& Bewertung mitteilen

Du füllst unser kurzes Formular aus. Damit be­auf­tragst du uns, deine Rechte bei Google außer­­gerichtlich ein­zu­­fordern. Außer­dem sendest du uns den Link oder Screen­shot der Bewertung, sowie eine kurze Beschreibung des Sach­verhalts.

An den Link einer Bewertung kommst du, indem du bei der Bewertung auf Teilen klickst und dann den an­ge­zeigten Link kopierst.

2.

Bequem
online zahlen

Du zahlst bequem online oder per PayPal oder Über­­weisung. Nach Zahlungs­­ein­gang prüfen wir, ob die Bewertung an­greif­bar ist – etwa wegen fehlendem Kunden­kontakt, falschen Tat­sachen oder Schmäh­kritik.

Liegt ein Löschungs­an­spruch vor, gehen wir anwaltlich gegen die Bewertung vor und begründen die Rechts­ver­letzung.

3.

Google-Bewertung
entfernen lassen

Sobald Google auf unsere For­de­rungen reagiert, wirst du von uns darüber informiert. So weißt du sofort Bescheid, wenn deine Google-Bewertung gelöscht ist.

Falls notwendig, prüfen wir weitere Maß­nahmen – bis hin zu Abmah­nung, einst­weiliger Ver­fügung oder Klage.

247,50  inkl. 19% USt.

Was passiert, wenn Google nicht löscht?

Google lehnt Löschungen teilweise auch dann ab, wenn die Bewertung rechtlich angreifbar ist.

Je nach Sachverhalt kann die Löschung auch gerichtlich durchgesetzt werden.

In solchen Fällen prüfen wir für dich

  • anwaltliche Abmahnung
  • einstweilige Verfügung
  • Klage auf Löschung oder Unterlassung

und ob dies wirt­schaft­lich und recht­lich sinnvoll ist.

 

Deine Vorteile bei Rechtsanwalt Andreas Marc Riedl

Experten für Verbraucherrechte

Unsere Hamburger Kanzlei ist extrem erfahren in der Durch­setzung deiner Rechte als Ver­braucher. Wir bear­bei­ten mehr als 100.000 Fälle im Jahr.

Günstiger Festpreis

Keine versteckten Kosten, kein Abo, kein Kauder­welsch! Unser günstiger Fest­preis umfasst die außer­ge­richt­liche Aus­einander­setzung mit Google von A bis Z.

Echte Anwaltsleistung

Spar dir komplizierte Mus­ter­­schrei­ben. Mit der Auf­forderung durch eine etablierte Hamburger Anwalts­kanzlei machst du Google klar, dass du es ernst meinst.

25 Jahre Erfahrung mit großen Fallzahlen – effizient und strukturiert

Meine Kanzlei verarbeitet jährlich über 160.000 Ermittlungsakten für führende Kfz-Versicherer, hat mehr als 70.000 Fluggastverfahren bearbeitet (u.a. für Fairplane) und komplexe Regressstrukturen im Transportrecht aufgebaut.

Wir wissen, wie man Ansprüche effizient, strukturiert und mit Nachdruck durchsetzt – auch gegenüber großen Plattformen wie Google.

Rechtsanwalt Andreas Marc Riedl

Jetzt Bewertung anwaltlich prüfen lassen!

Nur ein paar Klicks – wir kümmern uns um den Rest. Wehre dich mit unserer Hilfe gegen Nach­teile durch deine rechts­widrige Google-Bewertung und fordere Google zur sofortigen Löschung auf!

247,50  inkl. 19% USt.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss die Bewertung offensichtlich falsch sein?

Nein. Es reicht oft schon aus, dass kein realer Kundenkontakt bestand oder zentrale Behauptungen unzutreffend sind.

Können auch alte Bewertungen gelöscht werden?

Ja, auch ältere Bewertungen können angreifbar sein.

Kann gegen den Verfasser vorgegangen werden?

Wenn der Verfasser identifiziert werden kann oder sich aus dem Sachverhalt ergibt, wer dahintersteht: ja, das prüfen wir ebenfalls.

Wie schnell geht die Löschung?

Das hängt vom Einzelfall und von der Reaktion Googles ab. Außergerichtlich kann es schnell gehen, gerichtliche Verfahren dauern länger.

Gibt es eine Erfolgsgarantie?

Nein. Eine seriöse anwaltliche Tätigkeit kann keine Erfolgsgarantie versprechen. Wir prüfen aber vorab, ob ein Vorgehen sinnvoll erscheint.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Angebot umfasst die anwaltliche Prüfung und Durchsetzung möglicher Löschungsansprüche gegen rechtswidrige Google-Bewertungen. Ob ein Anspruch besteht, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.

  • Andreas Marc Riedl | Rechtsanwalt
  •  
  • Bella-Spanier-Weg 5 – Kontor 4 –
  • D-20097 Hamburg
© 2026 Andreas Marc Riedl  |  Webentwicklung: Kompaktdesign®