Lass deine Google-Bewertung jetzt löschen!
Negative Google-Bewertungen schaden dir – wir setzen deine Rechte konsequent durch.
Eine schlechte Google-Bewertung ist schnell geschrieben – aber die Auswirkungen können dich lange begleiten. Nicht selten kommt es vor, dass Unternehmen ohne echten Kontakt bewertet werden, dass Behauptungen von Bewertungen einfach nicht stimmen oder sogar Konkurrenten gezielt falsch bewerten.
Trotzdem steht die Bewertung öffentlich sichtbar bei Google – und beeinflusst, wie potenzielle Kunden dich wahrnehmen.
Wir prüfen, ob ein Löschungsanspruch besteht, und übernehmen die anwaltliche Durchsetzung gegenüber Google und – wenn möglich – auch gegenüber dem Verfasser.
Jetzt Bewertung anwaltlich prüfen lassen!
Lasse nicht zu, dass eine rechtswidrige Bewertung deinem Unternehmen schadet. Wir prüfen, ob du dich dagegen wehren kannst und setzen deine Rechte außergerichtlich durch.
Eine einzelne negative Google-Bewertung kann bereits spürbare Folgen haben:
- Du verlierst potenzielle Kunden, noch bevor sie dich kontaktieren.
- Dein Unternehmen wirkt weniger vertrauenswürdig als die Konkurrenz.
- Dein Ruf wird langfristig beschädigt – auch bei eigentlich zufriedenen Kunden.
- Du erzielst weniger Umsatz trotz gleicher Leistung.
- Deine Position in der lokalen Google-Suche verschlechtert sich.
- Deine Abschlussquote sinkt spürbar bei neuen Anfragen.
Gerade in Branchen mit starkem Wettbewerb entscheiden oft wenige Bewertungen darüber, ob sich ein Kunde für dich oder für jemand anderen entscheidet.
Wann du eine Google-Bewertung löschen lassen kannst
Nicht jede negative Bewertung ist automatisch unzulässig. Aber viele Bewertungen sind rechtswidrig – und müssen gelöscht werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- kein echter Kundenkontakt stattgefunden hat
- unwahre Tatsachen behauptet werden
- die Bewertung beleidigend oder herabsetzend ist
- es sich um eine Fake-Bewertung handelt
- ein Konkurrent oder Dritter ohne echte Erfahrung bewertet
- eine 1-Stern-Bewertung ohne jeden Bezug abgegeben wurde
Wichtig zu wissen:
Google entfernt solche Bewertungen nicht automatisch.
Die Plattform reagiert in der Regel erst dann, wenn eine klare und juristisch fundierte Beanstandung vorliegt.
Deshalb ist eine saubere Darlegung der Rechtsverletzung entscheidend.
Wir helfen dir, deine Google-Bewertung zu löschen. Prüfung und außergerichtliches Vorgehen zum Festpreis!
Das ist enthalten:
anwaltliche Prüfung deiner Bewertung
klare Einschätzung deiner Erfolgsaussichten
juristische Beanstandung gegenüber Google
Rückmeldung zum weiteren Vorgehen
Keine versteckten Kosten. Wenn weitere Schritte sinnvoll sind, erhältst du vorher ein separates Angebot.
Unsere anwaltliche Einschätzung
Nicht jede schlechte Bewertung ist löschbar.
Viele Bewertungen wären löschbar – werden aber nicht entfernt, weil sie gegenüber Google nicht präzise genug dargelegt werden.
Entscheidend ist die richtige Begründung. Genau hier liegt der Unterschied.
Wir prüfen insbesondere:
- ob überhaupt geschäftlicher Kontakt bestand
- ob der geschilderte Vorgang nachweisbar falsch ist
- ob die Bewertung Tatsachen oder nur Meinungen enthält
- ob eine Formalbeleidigung oder Schmähkritik vorliegt
- ob ein Eilverfahren sinnvoll ist
So einfach lässt du deine Google-Bewertung löschen:
Formular ausfüllen
& Bewertung mitteilen
Du füllst unser kurzes Formular aus. Damit beauftragst du uns, deine Rechte bei Google außergerichtlich einzufordern. Außerdem sendest du uns den Link oder Screenshot der Bewertung, sowie eine kurze Beschreibung des Sachverhalts.
An den Link einer Bewertung kommst du, indem du bei der Bewertung auf Teilen klickst und dann den angezeigten Link kopierst.
Bequem
online zahlen
Du zahlst bequem online oder per PayPal oder Überweisung. Nach Zahlungseingang prüfen wir, ob die Bewertung angreifbar ist – etwa wegen fehlendem Kundenkontakt, falschen Tatsachen oder Schmähkritik.
Liegt ein Löschungsanspruch vor, gehen wir anwaltlich gegen die Bewertung vor und begründen die Rechtsverletzung.
Google-Bewertung
entfernen lassen
Sobald Google auf unsere Forderungen reagiert, wirst du von uns darüber informiert. So weißt du sofort Bescheid, wenn deine Google-Bewertung gelöscht ist.
Falls notwendig, prüfen wir weitere Maßnahmen – bis hin zu Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder Klage.
Was passiert, wenn Google nicht löscht?
Google lehnt Löschungen teilweise auch dann ab, wenn die Bewertung rechtlich angreifbar ist.
Je nach Sachverhalt kann die Löschung auch gerichtlich durchgesetzt werden.
In solchen Fällen prüfen wir für dich
- anwaltliche Abmahnung
- einstweilige Verfügung
- Klage auf Löschung oder Unterlassung
und ob dies wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll ist.
Deine Vorteile bei Rechtsanwalt Andreas Marc Riedl
Experten für Verbraucherrechte
Unsere Hamburger Kanzlei ist extrem erfahren in der Durchsetzung deiner Rechte als Verbraucher. Wir bearbeiten mehr als 100.000 Fälle im Jahr.
Günstiger Festpreis
Keine versteckten Kosten, kein Abo, kein Kauderwelsch! Unser günstiger Festpreis umfasst die außergerichtliche Auseinandersetzung mit Google von A bis Z.
Echte Anwaltsleistung
Spar dir komplizierte Musterschreiben. Mit der Aufforderung durch eine etablierte Hamburger Anwaltskanzlei machst du Google klar, dass du es ernst meinst.
25 Jahre Erfahrung mit großen Fallzahlen – effizient und strukturiert
Meine Kanzlei verarbeitet jährlich über 160.000 Ermittlungsakten für führende Kfz-Versicherer, hat mehr als 70.000 Fluggastverfahren bearbeitet (u.a. für Fairplane) und komplexe Regressstrukturen im Transportrecht aufgebaut.
Wir wissen, wie man Ansprüche effizient, strukturiert und mit Nachdruck durchsetzt – auch gegenüber großen Plattformen wie Google.
Rechtsanwalt Andreas Marc Riedl
Jetzt Bewertung anwaltlich prüfen lassen!
Nur ein paar Klicks – wir kümmern uns um den Rest. Wehre dich mit unserer Hilfe gegen Nachteile durch deine rechtswidrige Google-Bewertung und fordere Google zur sofortigen Löschung auf!
Häufige Fragen (FAQ)
Rechtlicher Hinweis
Dieses Angebot umfasst die anwaltliche Prüfung und Durchsetzung möglicher Löschungsansprüche gegen rechtswidrige Google-Bewertungen. Ob ein Anspruch besteht, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.